Ziele
Zweck und Aufgaben der DGfR gemäß § 2 der Satzung
Zweck des Vereins ist, die Entwicklung des deutschen und internationalen Reiserechts zu fördern.
Dies soll insbesondere geschehen durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet des Reiserechts, durch Meinungsaustausch von Wissenschaftlern und Praktikern des Reiserechts im In- und Ausland, durch Stellungnahmen im Bereich des Reiserechts gegenüber Behörden und Gesetzgeber sowie durch die Herausgabe von Publikationen, insbesondere einer reiserechtlichen Zeitschrift.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.