Aktuelle Auslobung
DGfR-Förderpreis 2024 für Promotionsarbeiten
Wer und was wird in diesem Jahr prämiert?
Promotionsarbeiten von Absolventen und Absolventinnen von Universitäten und Hochschulen im deutschsprachigen Raum.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Bewerber / Die Bewerberin hat (i) die approbierte (angenommene und positiv bewertete) Arbeit und gesondert (ii) einen überblicksartigen Lebenslauf jeweils als pdf per email bis 15.06.2024 einzureichen. Andere oder zusätzliche Dokumente werden nicht berücksichtigt. Die Approbation der Arbeit darf zu diesem Tag nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Wer nimmt die Auswahl vor?
Die Auswahl der Arbeit nimmt eine mehrköpfige Fachjury der DGfR vor. Der Bewerber / Die Bewerberin werden rechtzeitig vom Ergebnis per email informiert. Die DGfR und die Jury behalten sich vor, den Förderpreis zu teilen oder auch gar nicht zu vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wo sind die Arbeiten einzureichen?
Die Arbeiten sind bei der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. ausschließlich per email an <geschaeftsstelle@dgfr.de> einzureichen.
Der Bewerber / Die Bewerberin erklärt sich durch die Einsendung mit der Verarbeitung seiner / ihrer persönlichen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Förderpreises einverstanden. Der Bewerber / Die Bewerberin erklärt sich durch die Einsendung auch einverstanden, dass im Falle einer Prämierung sein / ihr Name und die grundlegenden Daten der prämierten Arbeit (Thema, Universität, Hochschule etc) veröffentlicht werden.
Der Bewerber / Die Bewerberin wird im Fall einer Prämierung zur Verleihung nach Hamburg eingeladen und erhält die Möglichkeit, seine Arbeit auf dem Reiserechtstag zu präsentieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der DGfR.