Warum Mitglied werden?

Was die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. ist: 

Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. wurde am 08.03.1992 gegründet. Ihre Zielsetzung ist es, die Entwicklung des deutschen und internationalen Reiserechts im Interesse der Wissenschaft und aller am Tourismus Beteiligten zu fördern. Dies soll insbesondere geschehen 

  • durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge,
  • durch Meinungsaustausch von Wissenschaftlern und Praktikern des Reiserechts im In- und Ausland,
  • durch Veröffentlichungen wichtiger Beiträge zum Reiserecht,
  • durch Ausarbeitungen von Stellungnahmen gegenüber Behörden und dem Gesetzgeber.

 

Fünf Gründe, weshalb sich eine Mitgliedschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. lohnt: 

1. MitgliederPortal 

Das MitgliederPortal ist ein spezieller zugangsbeschränkter Bereich der DGfR-Homepage für die Mitglieder der Gesellschaft. Mit einem Benutzernamen und einem Passwort können Sie auf diesen Bereich zugreifen. 

Ein Bestandteil davon ist eine Urteilsdatenbank mit reiserechtlichen Entscheidungen. Über verschiedene Suchparameter – wie zum Beispiel Norm, Datum, Aktenzeichen oder lediglich ein einzelner Suchbegriff – kann innerhalb der Datenbank nach reiserechtlicher Rechtsprechung aller Gerichte von Deutschland, Österreich oder dem Europäischen Gerichtshof gesucht werden. Eine Druckfunktion ermöglicht den Ausdruck einzelne Suchergebnisse. Die Datenbank wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben. In ihr sind zurzeit mehr als 1300 Entscheidungen der Jahre 1999 bis 2012 enthalten. 

Daneben steht unter anderen ein Forum zum Meinungsaustausch mit anderen Mitgliedern der Gesellschaft offen. Weitere Inhalte des MitgliederPortals sind der Zugriff auf die Unterlagen zum Jahresabschluss oder die Möglichkeit, die Meinung der Mitglieder in Umfragen zum Ausdruck zu bringen. 

2. Newsletter 

Der Newsletter informiert per E-Mail über aktuelle Urteile und Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur, über Gesetzesvorhaben und -änderungen, neue Literatur sowie über den Inhalt der nächsten Ausgabe der ReiseRecht aktuell und kommende Veranstaltungen rund um das Thema Reiserecht. Er erscheint ca. 20 Mal im Jahr und wird Ihnen in Form einer HTML-E-Mail automatisch zugestellt. 

 

3. Reiserechtstag 

Der Reiserechtstag ist eine zweitägige reiserechtliche Tagung der DGfR, die vorwiegend den Mitgliedern offen steht. Sie findet jährlich in wechselnden Städten Deutschlands jeweils im Herbst eines Jahres statt. Zum Programm gehören Vorträge und Workshops von und mit namenhaften Referenten sowie die Mitgliederversammlung der DGfR. Im Anschluss wird ein Rahmenprogramm mit Stadtbesichtigung und Ausklang der Tagung angeboten. 

Die bisherigen Tagungen in Würzburg, Weimar, Fulda, Nürnberg, Lübeck, Wiesbaden, Baden-Baden, Bonn, Erfurt, Potsdam, Ulm, Göttingen, Bremen, Leipzig, Regensburg, Dresden und Münster fanden wegen der interessanten Themen und den namhaften Referenten lebhaftes Interesse. 

Weitere Informationen: www.reiserechtstag.de

 

4. ReiseRecht aktuell 

Seit Oktober 1993 erscheint die von der DGfR herausgegebene zweimonatliche Publikation "ReiseRecht aktuell (RRa)", mit der angestrebt wird, einen möglichst vollständigen Überblicküber die Rechtsprechung zum Recht der Touristik, einschließlich der einschlägigen Versicherungsfragen, zusammenzustellen und ein Forum für Beiträge auf diesem Rechtsgebiet zu bieten. 

Es erscheinen pro Jahr 6 Hefte mit durchschnittlich 48 Seiten. Für Mitglieder gilt zur Zeit ein ermäßigter Abonnementspreis von jährlich 83 EUR anstatt 99 EUR. 

Weitere Informationen: www.reiserecht-aktuell.de 

 

5. Anwaltsdatenbank 

Als Mitglied können Sie sich kostenlos in die Anwaltsdatenbank eintragen lassen. Sie ist in zahlreichen Suchmaschienen gelistet und ermöglicht es, dass Sie und Ihre Sozietät im Internet von potentiellen Mandanten gefunden werden. 

Die Suchabfrage erfolgt nach Regionen (Postleitzahl oder Vorwahl der Telefonnummer). Über die Verknüpfung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Homepage sowie die Angabe von Telefon- und/oder Faxnummer ist eine direkte Kontaktaufnahme möglich.

 

Kontakt und Aufnahmeantrag: 

Sie haben Interesse, bei der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. Mitglied zu werden? Dann können Sie die Mitgliedschaft direkt auf unserer Homepage beantragen. 

Sie haben noch Fragen bezüglich einer Mitgliedschaft? Dann wenden Sie sich per E-Mail an geschaeftsstelle(at)dgfr.de.