1998
Reiserechts-Förderpreis 1998
1. Frau Dr. Susanne Appel von der Jur. Fakultät der Uni Rostock wird für ihre Dissertation "Urlaub und Reisen im Nationalsozialismus – Eine rechtshistorische Untersuchung" der Reiserechts-Förderpreis 1998 verliehen.
Frau Dr. Susanne Appel verdient diese Ehrung für ihre rechtshistorische Arbeit in ganz hervorragender Weise. Wir können die Frage, "wohin" die Reise des Pauschaltourismus in Zukunft geht, nur dann in ihrer Komplexität richtig beantworten, wenn wir auch die rechtsgeschichtlichen Wurzeln des deutschen Massentourismus in der nationalsozialistischen Zeit kennen.
Sozialwissenschaftliche Fragestellungen des Billigurlaubs im Rahmen des Reisens mit "Kraft durch Freude" sind genügend erforscht, nicht aber die damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zeit des totalitären Staates.
Zudem besteht zwischen dem Tourismus des 3. Reichs und dem sich in den 60er Jahren im Bundesgebiet entwickelnden Pauschalreisetourismus ein interessantes Spannungsfeld - einerseits der vom totalitären Staat auch im Urlaub instrumentalisierte Arbeitnehmer und andererseits der private Massentourismus unserer Zeit.
Die Stärken der Dissertation liegen nicht nur in der notwendigen umfangreichen Recherche in nicht weniger als acht Archiven, sondern in der interdisziplinären Herausarbeitung der bis dahin nicht transparenten Gemengelage von staatsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, sozialpolitischen, gewerberechtlichen und AGB-rechtlichen Apekten des KdF-Tourismus und des Reisens mit privaten Reiseveranstaltern und Reisebüros.
Von besonderem Interesse ist die Darstellung der Allgemeinen Reisebedingungen privater Reiseanbieter, die sich an den AGB des MER, also der "Mitteleuropäischen Reisebüro GmbH" orientierten. Daraus wird ersichtlich, welche heute noch gebräuchlichen AGB-Klauseln bereits in den 30er Jahren verwendet wurden bzw. welche von der Rechtsprechung und der Gesetzgebung erst in den 70er Jahren verbotenen AGB auf jene Zeit zurückgehen.
Der Preisträgerin ist es in hervorragender Weise gelungen, Kontinuitäten und Diskontinuitäten zwischen KdF-Tourismus und Privatreisen einerseits und dem modernem Massentoutismus andererseits herauszuarbeiten.
2. Den Herren Andreas Berkau und Klaus Kastner von der FH Kempten, Studiengang Tourismus werden für ihre Diplomarbeit "Die Insolvenzsicherung der Reiseveranstalter – Eine Analyse des Anbietermarktes, Erfahrungen der Absicherer und der Zukunftsperspektiven" der Reiserechts-Förderpreis 1998 verliehen.
Die beiden Diplom-Betriebswirte Klaus Kastner und Andreas Berkau von der FH Kempten, Studiengang Tourismus haben mit ihrer gemeinschaftlichen Diplomarbeit "Die Insolvenzsicherung der Reiseveranstalter – Eine Analyse des Anbietermarktes, Erfahrungen der Absicherer und der Zukunftsperspektiven" ebenfalls einen hervorragenden Beitrag zur Bestandsaufnahme der Insolvenzabsicherung durch § 651 k BGB erarbeitet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt nicht so sehr in der rechtswissenschaftlichen Streitfragen der Sicherstellung des Reisepreises und der Rückreise des Pauschalreisenden, sondern in einer Zusammenfassung der praktischen Probleme der Absicherung. Hierbei wurden alle Absicherer in eine Umfrage einbezogen, wirtschaftliche Gesichtspunkte der Rentabilität eines versicherungsrechtlichen Absicherungsmodells hinterfragt und auch Fragen an die Weiterentwicklung der Sicherstellung herausgearbeitet.