2006
Reiserechts-Förderpreis des Jahres 2006
Preisträger: Herr Mihael Aleksander Pohar
Promotion: "Rechtsbeziehungen zwischen Fahrgast und Eisenbahn – Vertragliche Pflichten und Haftung im nationalen und internationalen Eisenbahnpersonenverkehr in Deutschland und Europa", erschienen bei Sellier
Laudatio zur Verleihung des 5. Reiserechts-Förderpreis der DGfR in Leipzig am 22.9.2006
Von PräsOLG Edgar Isermann, OLG Braunschweig
Dem Reisen immanent ist die Bewegung. Es liegt deshalb nah, dass auch das Reiserecht ständig in Bewegung ist und sich neuen Themenschwerpunkten zuwendet. Lange Zeit und sicher auch weiterhin galt und gilt das Hauptinteresse dabei den Rechtsfragen aus Anlass der Organisation einer Reise, also der rechtlichen Ausgestaltung von Individual- und Pauschalreisen.
Verstärkt in den Mittelpunkt rücken inzwischen die Rechtsprobleme, die mit der Nutzung einzelner Beförderungsmittel des Reisens in Verbindung stehen. Bisher waren das hauptsächlich die Schifffahrt und die Luftbeförderung. Aktuell gelten das juristische Interesse wie auch die Aktivität des Gesetzgebers zunehmend den Fahrgastrechten bei der Personenbeförderung mit der Eisenbahn.
Deshalb verwundert es auch nicht, dass der Jury für die Verleihung des diesjährigen Förderpreises, der Frau Richterin am AG Dr. Bidinger, Herr Rechtsanwalt Strangfeld und ich angehören, zwei Dissertationsarbeiten vorlagen, die Rechtsfragen zum Eisenbahnpersonenverkehr zum Gegenstand hatten.
Diese Neufokussierung im Reiserecht entspricht der wirtschaftlichen Entwicklung des Eisenbahnverkehrs.
Vor rund 130 Jahren benötigte das Reichsgericht im ersten Band seiner Entscheidungssammlung (RGZ 1, 252) noch 115 Wörter in dem Ungetüm eines einzigen langen Satzes, um sich begrifflich dem damals noch als Ungetüm angesehenen neuen Fortbewegungsmittel, nämlich der Eisenbahn, gedanklich zu nähern. Die Entwicklung des Eisenbahnverkehrs ist über die damaligen Vorbehalte hinweggegangen. Im Jahr 2003 nutzten über 1,6 Milliarden Fahrgäste in Deutschland die Züge der Deutschen Bahn. Sie fuhren dabei fast 70 Milliarden Personenkilometer und verschafften der Bahn einen Umsatz von 11 Milliarden Euro.
Der Transport von Menschen ist aber nicht nur ein Wirtschaftsfaktor. Viele Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Beförderungsvertrages, der Rechtsmäßigkeit eines erhöhten Beförderungsentgelts, aber auch der Haftung der Bahn bei Verspätung und Ausfall von Zügen führen in der juristischen Diskussion noch ein Schattendasein. Fahrgastrechte und Haftungsumfang der Bahn bedürfen dringender Klarstellungen durch den Gesetzgeber.
Es ist deshalb besonders verdienstvoll, dass die beiden Kandidaten für den Förderpreis 2006 sich gerade mit diesem Themenkreis ausführlich beschäftigt haben. Sie haben die nationale und internationale Rechtslage eingehend kritisch beleuchtet und Vorschläge für den Gesetzgeber erarbeitet, nicht nur, um die Kundenrechte zu verbessern, sondern auch, um mehr Rechtsklarheit und mehr Rechtsharmonie im Verkehrswesen zu schaffen.
Beide Arbeiten beinhalten ausgesprochen verdienstvolle Aufbereitungen der einschlägigen Fragestellungen und enthalten wertvolle Anregungen.
Die Kommission hätte sich ihre Auswahlentscheidung erleichtern können, denn beide Arbeiten sind preiswürdig. Eine Verteilung des Förderpreises an beide hätte aber leicht den Geschmack des faulen Kompromisses bekommen können.
Die Jury hat sich entschieden, die der Universität Münster vorgelegte Dissertation von Mihael Aleksander Pohar mit dem Reiserechts-Förderpreis 2006 auszuzeichnen. Die knapp 400 Seiten starke und 2005 abgeschlossene Arbeit befasst sich mit dem Thema
"Rechtsbeziehungen zwischen Fahrgast und Eisenbahn – Vertragliche Pflichten und Haftung im nationalen und internationalen Eisenbahnpersonenverkehr in Deutschland und Europa".
Der Preisträger ist 1977 in Bruchsal /Baden-Württemberg geboren und im Oberbergischen Land aufgewachsen. Sein Studium hat er an der Universität Münster absolviert und mit besonders hervorragendem Prädikat 2002 abgeschlossen. Wissenschaftlich ambitioniert hat er sich schon jetzt akademisch verdient gemacht. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dörner, mehrmals Gastdozent an der Deutschen Rechtsschule der Universität Lodz / Polen und auch an der Rechtsfakultät der Universität Ljubljana / Slowenien. Zudem ist er durch mehrere Publikationen hervorgetreten, auch in der Zeitschrift Reiserecht aktuell.
Die prämierte Arbeit zeichnet sich aus durch eine intellektuell souveräne Herangehensweise, einen klaren und gut verständlichen Stil in der Gedanken- und Sprachführung sowie Kompetenz und Eigenständigkeit in den Beurteilungen einzelner Rechtsfragen – alles Umstände, die bei allem Detailreichtum in der Abhandlung des komplexen Themas diese Schrift sehr gut lesbar machen und dazu beitragen werden, dass diese Arbeit nicht nur ihre Leserschaft findet, sondern sie auch verdient.
Der Autor stellt zunächst das Recht der nationalen Personenbeförderung dar, das derzeit durch eine hohe Quellenvielfalt und "Rechtszersplitterung" gekennzeichnet wird.
Verschiedene Gesetze, internationale Abkommen und sekundäres Europarecht wirken auf das Vertragsverhältnis zwischen Fahrgast und Eisenbahnunternehmen ein.
Nach einer Darstellung des Zusammenspiels dieser Normen wird der Beförderungsvertrag in allen Einzelheiten beleuchtet. Dabei wird betont, dass die Bahn trotz der zwischenzeitlichen Privatisierung hinsichtlich der Haftung für Leistungsstörungen immer noch mit Privilegien ausgestattet ist, die aus der Zeit der hoheitlichen Sonderrechte stammen. Daraus entstehen rechtliche Unstimmigkeiten, die der Autor hinsichtlich der Haftung der Bahn präzise abhandelt.
Das Kapitel schließt eine Befassung mit den Möglichkeiten der Sanktionen im Recht der Eisenbahn-Personenbeförderung ab, nämlich die sog. Schwarzfahrerfälle und die rechtliche Einordnung eines erhöhten Beförderungsentgelts für die sog. echten Schwarzfahrer.
Sodann wendet sich der Autor der grenzüberschreitenden Personenbeförderung zu, erläutert die einschlägigen Rechtsvorschriften und wie sich diese auf Inhalt und Zustandekommen des Personenbeförderungsvertrags und die Haftung bei Leistungsstörungen auswirken. Abgerundet wird die international-rechtliche Betrachtung durch einen Überblick über die europäische Fahrgastrechte-Politik.
Das ist deshalb interessant und wichtig, weil der Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU ein wichtiger Faktor bei der Verwirklichung des Binnenmarkts ist. Der EG-Vertrag in der Fassung von Amsterdam (1997) hat eigene Regelungskompetenzen dazu normiert. Auf Drängen des EuGH hat der Rat der EG ferner einige Sekundärrechtsakte verabschiedet, die den Schienenverkehr betreffen. Diese Normenwelt hat der Autor mit durchaus kritischer Sichtweise gut verständlich erläutert.
Mit den bis hierhin besprochenen Kapiteln hat der Preisträger eine Darstellung der vertraglichen und haftungsrechtlichen Grundlagen des Eisenbahnpersonenverkehrs abgeliefert, die wegen ihrer hohen juristischen Qualität und guten Lesbarkeit in der künftigen Diskussion eine hohe Beachtung finden werden.
Gleiches gilt aber auch für das abschließende Kapitel. Es behandelt grundlegende Überlegungen zur Reform des nationalen Fahrgastrechts.
Vor dem Hintergrund, dass die Haftung für Verspätung und Zugausfall gemäß § 17 EVO völlig ausgeschlossen ist, fordern Fahrgastverbände und Verbraucherzentralen seit langem eine Stärkung der Rechte von Fahrgästen.
Hier stellt der Preisträger zunächst die Gesetzgebungskompetenz dar und referiert im übrigen den Stand der Reformdiskussion mit den Vorschlägen auf Bundes- und Landesebene (Bayern, NRW).
Alle Ansätze gehen übereinstimmend davon aus, dass die am Staatsbahnwesen des vergangenen Jahrhunderts orientierten Vorschriften zu ersetzen sind durch eine privatrechtliche Ausgestaltung des Eisenbahnpersonenverkehrs. Die dazu gemachten Vorschläge gehen dem Preisträger aber nicht weit genug.
Nebenbei bemerkt: Aus meiner Sicht wäre es sprachlich konsequent, eher vom "Kunden" der Bahn zu sprechen, und nicht mehr vom "Fahrgast" – was doch wohl eher ein Begriff ist, der aus hoheitlichen Zeiten stammt, als die Eisenbahnbeförderung noch als staatliche Wohltat qualifiziert wurde.
Mit beeindruckender argumentativer Konsequenz und innerer Stimmigkeit entwickelt der Preisträger ein eigenes Modell. Er vertritt den Standpunkt, dass die bisher diskutierten Vorschläge mit nur minimalen Eingriffen in die geltende Rechtsordnung dem komplexen Vorgang der Personenbeförderung nicht ausreichend gerecht werden.
Vielmehr handele es sich hierbei um regelmäßig wiederkehrende Rechtsfragen, die auch völlig unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel seien. Weil auch bei der Personenschifffahrt und der Luftbeförderung ein Regelungsbedarf bezüglich der Hauptpflichten der Vertragsparteien bestünde, sei es geboten, die normativen Grundlagen für den Beförderungsvertrag generell neu zu gestalten.
Wie ein solches Regelwerk inhaltlich zu gestalten und normativ abzufassen sei, legt der Preisträger in der Abgrenzung zu anderen Vorschlägen durchaus souverän und selbstbewusst dar. Seine Vorschläge schließen Fragen zur gesetzgeberischen Regelungstechnik ein, indem er dafür einen eigenen Unterabschnitt für das Werkvertragsrecht entwickelt.
Mit diesen Ausführungen zur Gesetzessystematik gibt der Autor seinen vorzüglichen Ausführungen zur Gesamtproblematik des Personenbeförderungsrechts einen krönenden Abschluss.
Soweit zur prämierten Arbeit.
Die Jury wünscht Ihnen, Herr Pohar, weitere Erfolge auf diesem Weg!
Verstärkt in den Mittelpunkt rücken inzwischen die Rechtsprobleme, die mit der Nutzung einzelner Beförderungsmittel des Reisens in Verbindung stehen. Bisher waren das hauptsächlich die Schifffahrt und die Luftbeförderung. Aktuell gelten das juristische Interesse wie auch die Aktivität des Gesetzgebers zunehmend den Fahrgastrechten bei der Personenbeförderung mit der Eisenbahn.
Deshalb verwundert es auch nicht, dass der Jury für die Verleihung des diesjährigen Förderpreises, der Frau Richterin am AG Dr. Bidinger, Herr Rechtsanwalt Strangfeld und ich angehören, zwei Dissertationsarbeiten vorlagen, die Rechtsfragen zum Eisenbahnpersonenverkehr zum Gegenstand hatten.
Diese Neufokussierung im Reiserecht entspricht der wirtschaftlichen Entwicklung des Eisenbahnverkehrs.
Vor rund 130 Jahren benötigte das Reichsgericht im ersten Band seiner Entscheidungssammlung (RGZ 1, 252) noch 115 Wörter in dem Ungetüm eines einzigen langen Satzes, um sich begrifflich dem damals noch als Ungetüm angesehenen neuen Fortbewegungsmittel, nämlich der Eisenbahn, gedanklich zu nähern. Die Entwicklung des Eisenbahnverkehrs ist über die damaligen Vorbehalte hinweggegangen. Im Jahr 2003 nutzten über 1,6 Milliarden Fahrgäste in Deutschland die Züge der Deutschen Bahn. Sie fuhren dabei fast 70 Milliarden Personenkilometer und verschafften der Bahn einen Umsatz von 11 Milliarden Euro.
Der Transport von Menschen ist aber nicht nur ein Wirtschaftsfaktor. Viele Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Beförderungsvertrages, der Rechtsmäßigkeit eines erhöhten Beförderungsentgelts, aber auch der Haftung der Bahn bei Verspätung und Ausfall von Zügen führen in der juristischen Diskussion noch ein Schattendasein. Fahrgastrechte und Haftungsumfang der Bahn bedürfen dringender Klarstellungen durch den Gesetzgeber.
Es ist deshalb besonders verdienstvoll, dass die beiden Kandidaten für den Förderpreis 2006 sich gerade mit diesem Themenkreis ausführlich beschäftigt haben. Sie haben die nationale und internationale Rechtslage eingehend kritisch beleuchtet und Vorschläge für den Gesetzgeber erarbeitet, nicht nur, um die Kundenrechte zu verbessern, sondern auch, um mehr Rechtsklarheit und mehr Rechtsharmonie im Verkehrswesen zu schaffen.
Beide Arbeiten beinhalten ausgesprochen verdienstvolle Aufbereitungen der einschlägigen Fragestellungen und enthalten wertvolle Anregungen.
Die Kommission hätte sich ihre Auswahlentscheidung erleichtern können, denn beide Arbeiten sind preiswürdig. Eine Verteilung des Förderpreises an beide hätte aber leicht den Geschmack des faulen Kompromisses bekommen können.
Die Jury hat sich entschieden, die der Universität Münster vorgelegte Dissertation von Mihael Aleksander Pohar mit dem Reiserechts-Förderpreis 2006 auszuzeichnen. Die knapp 400 Seiten starke und 2005 abgeschlossene Arbeit befasst sich mit dem Thema
"Rechtsbeziehungen zwischen Fahrgast und Eisenbahn – Vertragliche Pflichten und Haftung im nationalen und internationalen Eisenbahnpersonenverkehr in Deutschland und Europa".
Der Preisträger ist 1977 in Bruchsal /Baden-Württemberg geboren und im Oberbergischen Land aufgewachsen. Sein Studium hat er an der Universität Münster absolviert und mit besonders hervorragendem Prädikat 2002 abgeschlossen. Wissenschaftlich ambitioniert hat er sich schon jetzt akademisch verdient gemacht. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dörner, mehrmals Gastdozent an der Deutschen Rechtsschule der Universität Lodz / Polen und auch an der Rechtsfakultät der Universität Ljubljana / Slowenien. Zudem ist er durch mehrere Publikationen hervorgetreten, auch in der Zeitschrift Reiserecht aktuell.
Die prämierte Arbeit zeichnet sich aus durch eine intellektuell souveräne Herangehensweise, einen klaren und gut verständlichen Stil in der Gedanken- und Sprachführung sowie Kompetenz und Eigenständigkeit in den Beurteilungen einzelner Rechtsfragen – alles Umstände, die bei allem Detailreichtum in der Abhandlung des komplexen Themas diese Schrift sehr gut lesbar machen und dazu beitragen werden, dass diese Arbeit nicht nur ihre Leserschaft findet, sondern sie auch verdient.
Der Autor stellt zunächst das Recht der nationalen Personenbeförderung dar, das derzeit durch eine hohe Quellenvielfalt und "Rechtszersplitterung" gekennzeichnet wird.
Verschiedene Gesetze, internationale Abkommen und sekundäres Europarecht wirken auf das Vertragsverhältnis zwischen Fahrgast und Eisenbahnunternehmen ein.
Nach einer Darstellung des Zusammenspiels dieser Normen wird der Beförderungsvertrag in allen Einzelheiten beleuchtet. Dabei wird betont, dass die Bahn trotz der zwischenzeitlichen Privatisierung hinsichtlich der Haftung für Leistungsstörungen immer noch mit Privilegien ausgestattet ist, die aus der Zeit der hoheitlichen Sonderrechte stammen. Daraus entstehen rechtliche Unstimmigkeiten, die der Autor hinsichtlich der Haftung der Bahn präzise abhandelt.
Das Kapitel schließt eine Befassung mit den Möglichkeiten der Sanktionen im Recht der Eisenbahn-Personenbeförderung ab, nämlich die sog. Schwarzfahrerfälle und die rechtliche Einordnung eines erhöhten Beförderungsentgelts für die sog. echten Schwarzfahrer.
Sodann wendet sich der Autor der grenzüberschreitenden Personenbeförderung zu, erläutert die einschlägigen Rechtsvorschriften und wie sich diese auf Inhalt und Zustandekommen des Personenbeförderungsvertrags und die Haftung bei Leistungsstörungen auswirken. Abgerundet wird die international-rechtliche Betrachtung durch einen Überblick über die europäische Fahrgastrechte-Politik.
Das ist deshalb interessant und wichtig, weil der Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU ein wichtiger Faktor bei der Verwirklichung des Binnenmarkts ist. Der EG-Vertrag in der Fassung von Amsterdam (1997) hat eigene Regelungskompetenzen dazu normiert. Auf Drängen des EuGH hat der Rat der EG ferner einige Sekundärrechtsakte verabschiedet, die den Schienenverkehr betreffen. Diese Normenwelt hat der Autor mit durchaus kritischer Sichtweise gut verständlich erläutert.
Mit den bis hierhin besprochenen Kapiteln hat der Preisträger eine Darstellung der vertraglichen und haftungsrechtlichen Grundlagen des Eisenbahnpersonenverkehrs abgeliefert, die wegen ihrer hohen juristischen Qualität und guten Lesbarkeit in der künftigen Diskussion eine hohe Beachtung finden werden.
Gleiches gilt aber auch für das abschließende Kapitel. Es behandelt grundlegende Überlegungen zur Reform des nationalen Fahrgastrechts.
Vor dem Hintergrund, dass die Haftung für Verspätung und Zugausfall gemäß § 17 EVO völlig ausgeschlossen ist, fordern Fahrgastverbände und Verbraucherzentralen seit langem eine Stärkung der Rechte von Fahrgästen.
Hier stellt der Preisträger zunächst die Gesetzgebungskompetenz dar und referiert im übrigen den Stand der Reformdiskussion mit den Vorschlägen auf Bundes- und Landesebene (Bayern, NRW).
Alle Ansätze gehen übereinstimmend davon aus, dass die am Staatsbahnwesen des vergangenen Jahrhunderts orientierten Vorschriften zu ersetzen sind durch eine privatrechtliche Ausgestaltung des Eisenbahnpersonenverkehrs. Die dazu gemachten Vorschläge gehen dem Preisträger aber nicht weit genug.
Nebenbei bemerkt: Aus meiner Sicht wäre es sprachlich konsequent, eher vom "Kunden" der Bahn zu sprechen, und nicht mehr vom "Fahrgast" – was doch wohl eher ein Begriff ist, der aus hoheitlichen Zeiten stammt, als die Eisenbahnbeförderung noch als staatliche Wohltat qualifiziert wurde.
Mit beeindruckender argumentativer Konsequenz und innerer Stimmigkeit entwickelt der Preisträger ein eigenes Modell. Er vertritt den Standpunkt, dass die bisher diskutierten Vorschläge mit nur minimalen Eingriffen in die geltende Rechtsordnung dem komplexen Vorgang der Personenbeförderung nicht ausreichend gerecht werden.
Vielmehr handele es sich hierbei um regelmäßig wiederkehrende Rechtsfragen, die auch völlig unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel seien. Weil auch bei der Personenschifffahrt und der Luftbeförderung ein Regelungsbedarf bezüglich der Hauptpflichten der Vertragsparteien bestünde, sei es geboten, die normativen Grundlagen für den Beförderungsvertrag generell neu zu gestalten.
Wie ein solches Regelwerk inhaltlich zu gestalten und normativ abzufassen sei, legt der Preisträger in der Abgrenzung zu anderen Vorschlägen durchaus souverän und selbstbewusst dar. Seine Vorschläge schließen Fragen zur gesetzgeberischen Regelungstechnik ein, indem er dafür einen eigenen Unterabschnitt für das Werkvertragsrecht entwickelt.
Mit diesen Ausführungen zur Gesetzessystematik gibt der Autor seinen vorzüglichen Ausführungen zur Gesamtproblematik des Personenbeförderungsrechts einen krönenden Abschluss.
Soweit zur prämierten Arbeit.
Die Jury wünscht Ihnen, Herr Pohar, weitere Erfolge auf diesem Weg!